Kunde fordert Abschlagzahlungen zurück - Wer muss was beweisen?
In der Praxis kommt es immer wieder zu Streitigkeiten bei der Abrechnung eines Bauvertrages. Nicht selten verlangt auch der Auftraggeber bereits gezahlte Abschläge wieder zurück. Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Köln sind für die Verteilung der Pflichten und Lasten einer Beweisführung im Zusammenhang mit erfolgten Abschlagzahlungen und der Abrechnung eines Bauvertrages die folgenden Grundsätze zu beachten:
„1. Verpflichtet sich der Auftraggeber zu Voraus- oder Abschlagszahlungen, ist der Auftragnehmer nach Abnahme oder vorzeitiger Beendigung des Bauvertrags dazu verpflichtet, seine Leistungen prüfbar abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Auftraggeber auszuzahlen.
2. Verlangt der Auftraggeber überzahlte Vergütung zurück, hat er die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auszahlung eines Saldoüberschusses aus der Schlussabrechnung vorzutragen. Dann muss der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass er berechtigt ist, die Voraus- und Abschlagszahlungen endgültig zu behalten.“ (Zitat Leitsätze)
( vgl. OLG Köln, Urteil vom 04.07.2014 - 3 U 128/13 Leitsätze)
RA'in Sabine Schönewald, 30.03.2017