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Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Lehrlingsrolle

Jeder Ausbildungsvertrag muss gemäß § 29 HwO von der Handwerkskammer auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden. Ordnungsgemäße Verträge werden in die Lehrlingsrolle eingetragen. Ohne Eintrag ist eine Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 HwO und § 43 Abs. 1 Nr. 3 BBiG) bzw. zur gestreckten Gesellen-/Abschlussprüfung Teil 1 oder Teil 2 (§ 36 a HwO und § 44 BBiG) nicht möglich.

Sie haben Fragen zum Inhalt der Verträge, wie z. B.

  • genaue Berufsbezeichnung
  • Ausbildungsdauer
  • Dauer der Probezeit
  • Vergütung
  • wöchentliche Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Verkürzungs- und Anrechnungsmöglichkeiten
  • Verlängerung der Ausbildungszeit

unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

HOTLINE: 0221/2022 166
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 UhrFreitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Tom Zygmann / zygtografie

Jana Kitta

Abteilungsleiterin

Heumarkt 12

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Celine Adomeit

Sachbearbeiter (Lehrlingsrolle)

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Paula Wimmershoff

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