Lithium-Ionen-Akku auf Holzregal geladen: Gewerbemieter haftet für Brandschaden!

Bekanntlich birgt nicht nur das Lagern, sondern gerade auch das Laden von Lithium-Ionen-Akkus Brandgefahren. 

Sechs große 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus eines chinesischen Herstellers in einem Holz­re­gal zu laden, hatte das Kammergericht Berlin in zweiter Instanz jedenfalls nicht als eine gute Idee eingestuft und gab der Klage einer Versicherung auf Regreßzahlung in Höhe von knapp 75.000 EUR gegen einen Gewerbemieter Recht.

Das Gericht stufte das Laden der Akkus in einem Holzregal als fahrlässig ein, da es sich um eine brennbare Umgebung gehandelt habe und es nicht erst seit den zahlreichen Bränden von Samsung Smartphones  im Jahr 2016 allgemein bekannt sei, dass Akkus überhitzen und in Brand geraten können. Angesichts der bekannten Gefahren habe das Unternehmen in den gewerblichen Mieträumen eine Verkehrssicherungspflicht getroffen, der sie nicht nachgekommen sei. Das Gericht wies den Einwand des beklagten Unternehmens, dass das Laden von Akkus -wie z.B. bei Handy oder Tablet- ein völlig alltäglicher Vorgang sei, zurück. Das Laden von größeren, leistungsstärkeren 18-Volt-Akkus erfordere jedenfalls besondere Vorsichtsmaßnahmen und eine sicherere Umgebung, um das Risiko von Brandschäden zu minimieren. Auch hätte die Firma nach Ansicht des Gerichts ein Brandschutzkonzept entwickeln müssen, was hier nicht geschehen war.

Diese Entscheidung macht deutlich, dass Gewerbemieter sich der potenziellen Gefahren bewusst sein sollten, die von bestimmten technischen Geräten ausgehen können, um auch den Blick für die richtige Handhabung und Lagerung von Akkus in gewerblichen  Umgebungen zu schärfen.

(KG Berlin , Beschluss vom 11.01. 2024, Az. 8 U 24/22)

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

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