Neue Corona-Arbeitsschutzregeln in Kraft

Das Bundesarbeitsministerium hat die bisher seit April diesen Jahres geltenden Arbeitsschutzregeln für den Zeitraum der Corona-Pandemie weiter konkretisiert und nun neue „SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln“ in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin bekanntgegeben. Die neuen Arbeitschutzregeln gelten ab sofort branchenübergreifend für alle Wirtschaftsbereiche und dienen dem Ziel, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern.

Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Andere Maßnahmen sind zwar möglich, müssen jedoch mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Insofern ist es empfehlenswert, sich an diesen neuen staatlichen Arbeitsschutzregeln zu orientieren.

Soweit die landesrechtlichen Regelungen (hier in NRW ist dies die Coronaschutz-Verordnung ) hiervon abweichende Arbeitsschutz-Regelungen für bestimmte Bereiche, wie z.B. für die Friseure, Kosmetiker und die Gastronomie vorsehen, sind diese allerdings vorrangig zu beachten.

Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel kann u.a. auf der Seite des Bundesarbeitsministerium abgerufen werden.

Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

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