Neues aus der Branchenbuchabzocke "gewerbe-meldung.de" der Europe Reg Services Ltd.

Wir hatten bereits des Öfteren über die Geschäftsmasche des Unternehmens Europe Reg Services Ltd. mit Sitz in Malta berichtet. Das Unternehmen versendet bundesweit an Gewerbetreibende ein mit „Gewerbe-Meldung.de, Gewerbebetrieb Eintragungsofferte“ übertiteltes Formularschreiben zur Erfassung gewerblicher Einträge. Im ersten Teil des Formularschreibens ist die Firmenadresse bereits voreingetragen, verbunden mit dem Hinweis, diese zu korrigieren oder zu ergänzen. Der mittlere Teil dieses Formulars ist eng beschrieben und enthält im Fließtext  - versteckt und leicht zu überlesen - Informationen zu  Kosten der Veröffentlichung der Daten von jährlich 348,00 EUR und zu einem Vertragsschluss mit einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren. Die Betroffenen, die auf diese Masche hereinfallen und erst nach Erhalt der Rechnung merken, dass es sich – entgegen des Anscheins - um ein kostenpflichtiges Angebot gehandelt hatte, werden bei Zahlungsverweigerung immer wieder mit Schreiben überhäuft, die einzig und alleine dem Zweck der Einschüchterung dienen, damit das Ziel der Zahlung erreicht wird. Wir geben allen betroffenen Mitgliedsbetrieben regelmäßig Tipps und Arbeitshilfen zur Bewältigung dieser Angelegenheit und empfehlen in erster Linie eine Anfechtung, aber auch eine hilfsweise Kündigung des Vertrages.

Aktuell verschickt die Europe Reg Service Ltd. ein Schreiben per Serien-Mail  an die Betroffenen, in dem sie zur Zahlung mit kurzer Fristsetzung auffordert und bei Nichtzahlung ankündigt, die Forderung an ein Inkassobüro übergeben zu wollen sowie einen Eintrag in das „amerikanische Handelsregister“ und die Abgabe an ein Inkassobüro zu veranlassen. Unverhohlen wird damit gedroht, dass dadurch die eigene Kreditwürdigkeit herabgestuft wird.

Unsere Empfehlung lautet: Lassen Sie sich auch hierdurch nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht! Des Weiteren gilt auch: Nichts unterschreiben und keiner vergleichsweisen Erledigung zustimmen!

Reagiert werden sollte lediglich im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides. Bislang ist uns aus dem Kreise unserer Mitgliedsbetriebe jedoch nicht bekannt geworden, dass das Unternehmen tatsächlich einen Mahnbescheid beantragt oder eine Klage erhoben hat. 



RA'in Sabine Schönewald, 10.11.2016

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

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