Neues von "Gewerbe-Meldung.de" aus der Branchenbuchszene
Bereits mehrfach hatten wir schon von der Fa. Europe REG Service Ltd. – jetzt umbenannt in Regista Ltd. - mit Sitz in Malta berichtet, die über ein irreführendes Trickformular versucht, Gewerbetreibende zu einem kostenintensiven Vertragsschluss über einen Eintrag in ein privates Firmenregister ohne nennenswerte Gegenleistung zu bringen. Wer auf diese Masche hereingefallen ist, aber nicht bezahlt, erhält immer wieder Mahnungen, „Korrektur-Rechnungen“, mal von der Fa. Europe REG Ltd. direkt oder von einer Fa. AN-MELDUNG GmbH, die vorgibt, mit der Abwicklung des Vertrages beauftragt zu sein und aktuell von Inkassounternehmen wie der „GCS Financial Pro“ oder der „GCS-Financial.Pro“ mit Sitz in Malta. Letztere (mit Strich und Punkt im Firmennamen) verschickt gerade an Betroffene eine Karte, die den Anschein erwecken soll, dass ein Außendienstmitarbeiter persönlich vor Ort gewesen sei, um „eine faire Lösung in einer Forderungsangelegenheit zu besprechen“, dazu jedoch niemanden angetroffen habe. Im weiteren Text der als Benachrichtigung aufgemachten Karte wird sodann zu einer „schnellstmöglichen Zahlung“ aufgefordert, um „unnötige Kosten zu vermeiden“. Fakt ist jedoch, dass tatsächlich nie ein Außendienstmitarbeiter dieses Unternehmens persönlich vor Ort war. Wer genau hinschaut, der sieht, dass die Karte ganz normal per Post versandt wurde. Es handelt sich hierbei um eine weitere Masche des Unternehmens, mit der die Betroffenen verunsichert und damit doch noch zu einer Zahlung bewegt werden sollen. Ein solches Vorgehen eines Inkassobüros dürfte hierzulande rechtlich angreifbar sein und auch seitens der Aufsichtsbehörden nicht geduldet werden; aber auf Grund des Firmensitzes in Malta ist ein Einschreiten gegen ein derartiges Vorgehen ungleich schwerer.
Wir raten allen Betroffenen, sich auch durch diese Karten nicht verunsichern zu lassen und auf keinen Fall zu zahlen! In der Regel kommt kein Außendienstmitarbeiter eines Inkassobüros persönlich vorbei; und wenn ausnahmsweise doch, dann besteht jedenfalls keinerlei Verpflichtung, diese Mitarbeiter hereinzulassen und mit ihnen über etwaige Forderungen zu sprechen.
Für weitere Fragen und Tipps können sich die Mitgliedsbetriebe an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer zu Köln wenden (telefonisch unter: 0221/2022-210 oder -330 oder per Mail an schoenewald@hwk-koeln.de).
RA'in Sabine Schönewald, 23.02.2017