WahlaufrufNeuwahl der Vollversammlung der Handwerkskammer zu Köln im Frühjahr 2025
Im Frühjahr 2025 wird die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Köln neu gewählt. Das höchste Organ der Kammer setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Der Vollversammlung gehören 54 Mitglieder an – 36 selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker sowie 18 Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite. Zu den wichtigsten Aufgaben der Vollversammlung gehören die Wahl des Vorstands und der Ausschüsse, die Wahl des Hauptgeschäftsführers und der Geschäftsführer sowie die Feststellung des Wirtschaftsplans der Kammer.
Als Wahlleiter hat der Vorstand der Handwerkskammer zu Köln bereits im Sommer den Kölner Regierungspräsidenten Dr. Thomas Wilk berufen. In seinem Wahlaufruf finden sich weitere Details zur Neuwahl der Vollversammlung. Dort ist unter anderem nachzulesen, wie viele Mandate – entsprechend der Satzung der Kammer – auf welche Gewerbegruppen entfallen. Für die größte Gruppe, das Elektro- und Metallgewerbe, sind beispielsweise zwölf Selbstständige und sechs Arbeitnehmervertreter vorgesehen.
Die Wahlvorschläge für die Vollversammlung müssen auf getrennten Listen für die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite bis spätestens 26. Januar 2025 eingereicht werden. Als Wahltag ist der 4. März 2025 vorgesehen.
Der Wahlaufruf ist hier unter den „Amtlichen Bekanntmachungen“ der Kammer veröffentlicht.