Post vom Inkassobüro immer prüfen!

Auch wenn unerwartete Post von einem Inkassounternehmen kommt, gilt das alte Sprichwort: „ Vertrauen ist gut -Kontrolle ist besser“. Denn leider tummeln sich auch in dieser Branche einige unseriöse Unternehmen ohne Berechtigung. Um offene Forderungen für Dritte eintreiben zu dürfen, müssen Inkassounternehmen in einem Verzeichnis registriert sein.

Die Tätigkeit von Inkassounternehmen unterliegt in Deutschland der Erlaubnispflicht; wer nicht über die behördliche Erlaubnis verfügt, darf nicht als Inkassounternehmer arbeiten. Zur Erlangung dieser Erlaubnis hat ein Inkassodienstleister neben einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung, seiner persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit u.a. auch Nachweise für eine entsprechende theoretische und praktische Sachkunde zu erbringen.

Wer Zweifel an der Berechtigung eines Inkassounternehmens oder an einer Inkassoforderung hat, hat Möglichkeiten dies zu überprüfen:
Im Internet auf der Seite „rechtsdienstleistungsregister.de“ sind zugelassene Inkassodienstleister zu finden.

Bei Zweifeln, ob eine Inkassoforderung berechtigt ist, kann diese mit einem neuen Service der Verbraucherzentralen -dem "Inkasso-
Check“- überprüfen. Auf der Internetseite „Inkasso-Check.de“ wird man durch einige Fragen geführt und erhält am Ende eine rechtliche Erstinformation zur Angelegenheit sowie weitere Informationen für das weitere Vorgehen.

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 210

sabine.schoenewald--at--hwk-koeln.de