Sanktionen
Verstöße gegen die Vergaberegelungen des TVgG werden mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- € geahndet und können zusätzlich zu Vertragsstrafen, Vertragskündigung und zur Sperrung bei öffentlichen Vergaben führen.
Verstöße gegen die Vergaberegelungen des TVgG werden mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- € geahndet und können zusätzlich zu Vertragsstrafen, Vertragskündigung und zur Sperrung bei öffentlichen Vergaben führen.