![rote Karte](/api/public/services/32/imaging/v1/92/1/t/s;w=1520;h=651;u=true;b=false;f=0.0,0.0/f/c;t=JPEG/L2ValffK_HmgfdA.jpg)
Sanktionen
Verstöße gegen die Vergaberegelungen des TVgG werden mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- € geahndet und können zusätzlich zu Vertragsstrafen, Vertragskündigung und zur Sperrung bei öffentlichen Vergaben führen.
Verstöße gegen die Vergaberegelungen des TVgG werden mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- € geahndet und können zusätzlich zu Vertragsstrafen, Vertragskündigung und zur Sperrung bei öffentlichen Vergaben führen.