Sonderprogramm der Stadt Köln zum Schulbau ist ungeeignet
Sonderprogramm der Stadt Köln zum Schulbau ist ungeeignet
Weltrich: Verstoß gegen die Mittelstandsinitiative
Die Handwerkskammer zu Köln hält das gestern von der Kölner Stadtverwaltung angekündigte Sonderprogramm zur Behebung der Schulbaumisere für ungeeignet. "Der Notstand im Schulbau ist mittlerweile so groß, dass nachhaltig gehandelt werden muss und nicht wieder der übliche Kölner Weg eingeschlagen wird: Problemlösungen zu vertagen und sich mit Notfallplänen kurzzeitig zu beruhigen", so der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Dr. Ortwin Weltrich. Außerdem sei das sogenannte Sonderprogramm ein Verstoß gegen die Mittelstandsinitiative und eindeutig mittelstandsfeindlich, erklärt Weltrich.
Die Erstellung von Schulen durch Generalunternehmer und Generalübernehmer (Totalunternehmer) beeinträchtigt massiv die wirtschaftliche Situation der auf städtische Aufträge angewiesenen Handwerksunternehmen. Deshalb haben Stadt und Handwerkskammer in der Mittelstandsinitiative vom 25.09.2015 ausdrücklich festgehalten, dass städtische Bauaufträge regelmäßig im Fachlosverfahren und nicht im Generalunternehmer- oder Generalübernehmer-Verfahren vergeben werden. Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat auch bekräftigt, diese Initiative fortführen zu wollen.
Bereits vor über einem Jahr hat die Handwerkskammer ihre Mitwirkung und die Bildung eines Bündnisses für Schulbau vorgeschlagen. Das Bündnis für Schulbau sollte im Rahmen eines Gesamtkonzeptes die einzelnen Schulbaumaßnahmen nach Dringlichkeit aufgliedern und festlegen, welche Vergabeform geeignet ist. Damit sollten sowohl Schulen im Modulbau schnell errichtet werden, als auch Schulen im Fachlosverfahren schnell neugebaut, erweitert und saniert werden. Nur mit einer solchen konzertierten Aktion kann man die dringend notwendige Beschleunigung des Schulbaus im Interesse der Eltern und Kinder erreichen.
Es hat dann verschiedene Gespräche mit der Handwerkskammer gegeben. Doch seit über einem Jahr ist erneut nichts geschehen, das man als greifbaren Fortschritt bei der Bewältigung der Kölner Schulsituation bezeichnen könnte.
"Schulen können im Fachlosverfahren innerhalb von drei Jahren gebaut werden, aber nur dann, wenn man auch beginnt und nicht ein Jahr diskutiert", stellt Weltrich klar. "Deshalb besteht überhaupt keine Notwendigkeit zu einer mittelstandsfeindlichen Vergabe von 15 Schulbauprojekten an Generalunternehmer oder Generalübernehmer." Die Kammer appelliert an den Rat, nur ein klares Gesamtpaket zu beschließen. Das bedeutet, dass auch der von der Kammer ebenfalls bereits vor einem Jahr vorgeschlagene Katalog an nachhaltigen Maßnahmen zur Beschleunigung von Vergabeverfahren und damit des Schulbaus mitbeschlossen wird (siehe Anlage). Außerdem müssen im Ratsbeschluss die Schulbauten konkret benannt werden, die im Fachlosverfahren vergeben werden sollen.
"Wir brauchen dringend ein Gesamtkonzept. Schulbau wird auch nicht durch eine andere Rechtsform beschleunigt, sondern nur durch die seit einem Jahr vorgeschlagene bessere Prozesssteuerung", erklärt Weltrich.
Wenn der Gebäudewirtschaft Personal für die Planung von Bauvorhaben fehlt, sollte man als schnellste Lösung externe Architekten- und Ingenieurbüros beauftragen. Diese können als Generalunternehmer die Baumaßnahmen im Fachlosverfahren planen und betreuen. Es ist nicht erforderlich, hierfür Generalübernehmer oder Generalunternehmer einzusetzen.
Anlage: Beschleunigungsvorschläge der Handwerkskammer zu Köln vom 19.02.2016 können Sie weiter unten auf dieser Internetseite herunterladen.