Sprache von Schulzeugnissen
Schulzeugnisse (und insbesondere der Abschlussvermerk) geben Auskunft darüber, ob und wie das Schulziel erreicht wurde. Es existiert jedoch eine Vielzahl verschiedener Abschlussvermerke, die je nach Schultyp auch noch eine andere Bedeutung haben. Für Ausbildungsbetriebe ergeben sich dadurch häufig Unsicherheiten bei der Einschätzung der von Bewerbern vorgelegten Schulzeugnisse.
Die nachfolgende - der Broschüre "Zeugnissprache der Schulabschlüsse in NRW" des WHKT - entnommene Übersicht schafft hier Klarheit. Zu unterscheiden ist zunächst zwischen
- Abschlusszeugnis:
Abschluss nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II erworben.
- Abgangszeugnis:
Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen.
Abschlussvermerke auf Zeugnissen der Hauptschule
Abschlussvermerk | Bedeutung |
Er/Sie hat den Hauptschulabschluss erworben. | Abschluss der Klasse 9. Der Schüler ist in Klasse 10 (Typ A) versetzt. |
Er/Sie hat den Hauptschulabschluss erworben. Ihm/Ihr wird die Berechtigung zum Besuch der Klasse 10 Typ B erteilt. | Qualifizierter Abschluss der Klasse 9. Der Schüler erfüllt bestimmte Notenvoraussetzungen und erhält mit dem Hauptschulabschluss die Berechtigung zum Besuch der Klasse 10 Typ B mit dem Ziel des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife. |
Er/Sie hat den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - erworben. | Entweder: Der Schüler hat das Ziel der Klasse 10 Typ A erreicht. Oder: Der Schüler hat Klasse 10 Typ B besucht. Das Ziel dieser Klasse wurde nicht erreicht, die Bedingungen für den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 wurden aber erfüllt.
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Er/Sie hat den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - erworben. | Der Schüler hat das Ziel der Klasse 10 Typ B erreicht. |
Er/Sie hat den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - erworben. Ihm/Ihr wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt. | Qualifizierter Abschluss der Klasse 10 Typ B. Der Schüler hat bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt, die ihn zum Besuch der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe berechtigen. |
Abschlussvermerke auf Zeugnissen der Realschule
Abschlussvermerk | Bedeutung |
Er/Sie hat einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erworben. | Der Schüler hat das Ziel der Klasse 9 oder 10 nicht erreicht. Es wurde aber ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertiger Abschluss erworben. |
Er/Sie hat einen Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertigen Abschluss erworben. | Der Schüler hat das Ziel der Klasse 10 der Realschule nicht erreicht, die Bedingungen für den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (wie Typ A der Hauptschule) wurden aber erfüllt. |
Er/Sie hat den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - erworben. | Das Ziel der Klasse 10 der Realschule wurde erreicht. |
Er/Sie hat den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - erworben. Ihm/Ihr wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt. | Qualifizierter Abschluss der Klasse 10. Der Schüler hat bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt, die ihn zum Besuch der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe berechtigen. |
Abschlussvermerke auf Zeugnissen der Gesamtschule
Abschlussvermerk | Bedeutung |
Er/Sie hat den Hauptschulabschluss erworben. | Erfolgreicher Abschluss der Klasse 9. |
Er/Sie hat den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - erworben. | Der Schüler hat die Klasse 10 abgeschlossen und erfüllt die Notenvoraussetzungen für den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Typ A) |
Er/Sie hat den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - erworben. | Der Schüler hat die Klasse 10 abgeschlossen und erfüllt die Notenvoraussetzungen für den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife. |
Er/Sie hat den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - erworben. Ihm/Ihr wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt. | Qualifizierter Abschluss der Klasse 10. Der Schüler hat bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt, die ihn zum Besuch der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe berechtigen. |
Abschlussvermerke auf Zeugnissen des Gymnasiums
Abschlussvermerk | Bedeutung |
Er/Sie hat einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erworben. | Entweder: Der Schüler hat die Klasse 9 abgeschlossen, wird aufgrund seiner Leistungen nicht in Klasse 10 versetzt und verlässt das Gymnasium. Oder: Der Schüler ist nicht in die Jahrgangsstufe 11 versetzt und hat auch keinen anderen Abschluss erworben, der am Ende der Klasse 10 vergeben wird. |
Er/Sie hat den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertigen Abschluss erworben. | Der Schüler ist nicht in die Jahrgangsstufe 11 versetzt worden und hat auch nicht die Bedingungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife erworben. Er erfüllt aber die Bedingungen für den Sekundarabschluss nach Klasse 10 (Typ A). |
Er/Sie hat den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - erworben. | Der Schüler ist von Klasse 10 nicht in die Jahrgangsstufe 11 versetzt worden, er erfüllt aber die Bedingungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife. |
Er/Sie hat mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben. | Qualifizierter Abschluss der Klasse 10. Der Schüler hat bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt und wird in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums versetzt. |
Er/Sie hat mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben. Dies schließt den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife ein. | Qualifizierter Abschluss der Klasse 10. Der Schüler hat die Berechtigung zum Besuch der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums und verlässt zu diesem Zeitpunkt die Schule. |
Abschlussvermerke auf Zeugnissen der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 bis 13 an Gymnasien und Gesamtschulen)
Abschlussvermerk | Bedeutung |
Er/Sie hat nach erfolgreichem Abschluss der 11 Jahrgangsstufe die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 11 erfüllt. | Der Schüler ist in die Jahrgangsstufe 12 versetzt worden und verlässt die gymnasiale Oberstufe. Ihm wird der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt. In Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist dies die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule. |
Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum [...] als Nachweis der Fachhochschulreife. Es berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen [...] | Der Schüler hat am Ende der Klasse 12 bestimmte Mindestvoraussetzungen erreicht und verlässt die gymnasiale Oberstufe. Er erwirbt damit den schulischen Teil der Fachhochschulreife. |
Frau/Herr ... hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. | Erfolgreicher Abschluss der Abiturprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 13. |