AdobeStock_402186893
pascalskwara - stock.adobe.com

Stadt Köln verschärft die Regeln für körpernahe Dienstleistungen

Nach den vielen Wochen des Corona-Tätigkeitsverbotes zahlen die körpernahen Dienstleister einen hohen Preis für ihr „comeback“. Schon die derzeit in ganz NRW geltenden Vorgaben wie  Maskenpflicht, zwingende Terminreservierung, die Einhaltung der Raumbelegungsgrenzen (siehe Infos hier), Hygienemaßnahmen, die Aufnahme der Kontaktverfolgungsdaten und nicht zuletzt die seit dem 8. März geltende Testpflicht für alle Dienstleistungen, bei denen  der Kunde keine Maske tragen kann (z.B. bei Gesichtsbehandlungen , Rasuren , Make-up) oder auf Grund eines Attestes keine Maske tragen muss, stellen insbesondere Friseure und Kosmetiker vor erhebliche Herausforderungen.

Darüberhinaus gibt es in unserem Kammerbezirk bereits erste Verschärfungen der Regeln.

Seit Montag, den 22. März gilt für alle körpernahen Dienstleistungen im Bereich der Stadt Köln eine Testpflicht für alle körpernahen Dienstleistungen. Unabhängig davon, ob also Leistungen direkt im Gesicht erbracht werden, darf die Dienstleistung erst nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona Schnelltests mit Bescheinigung einer Teststelle oder eines am Ort der Dienstleistung vorgenommenen Selbsttests erfolgen.

Weitergehende Maßnahmen, wie die die erweiterte Testpflicht in der Stadt Köln, können und sollen grundsätzlich alle Kreise und kreisfreien Städte nach den Regelungen der Coronaschutzverordnung in NRW ergreifen, wenn die Zahl der Neuinfektionen eine konstante 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 aufweist.

Auch die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse vom 22./23. März sehen noch einmal ausdrücklich vor, dass in Regionen mit hohen Inzidenzen von mehr als 100, u.a. tagesaktuelle Schnelltests für Bereiche, in denen die üblichen Abstände nicht eingehalten werden können, als weitergehende Maßnahme  verordnet werden können.

Angesichts der aktuell hohen Inzidenzzahlen in weiten Teilen des Landes ist zu erwarten, dass weitere Kreise und kreisfreien Städte mit solchen verschärften Vorgaben nachziehen werden. 

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 210

sabine.schoenewald--at--hwk-koeln.de