Suchtauffälligkeiten während der Ausbildungszeit
Richtig handeln, aber wie?
Ein Auszubildender ist offensichtlich nicht mehr in der Lage weiterzuarbeiten,
ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Hat er irgendwelche Drogen genommen, hat er zu tief ins Glas geschaut oder sind gar Medikamente schuld? Wie auch immer, Sie müssen als Ausbildender/Ausbilder aktiv werden – und zwar sofort.
Da es nicht die eine Situation und folglich auch nicht das eine Patentrezept gibt, hängt Ihr handeln immer vom Einzelfall ab.
Wie Sie im Akutfall rechtssicher handeln um Ihrer Verantwortung und Führsorgepflicht gerecht zu werden, sind hier die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Kontaktdaten
Handwerkskammer zu Köln
Ausbildungsberatung
Telefon: 0221 20 22-155