Verhaltenskodex für Vorstand und Geschäftsführung
Die Handwerkskammer vertritt in ihrem Zuständigkeitsbezirk rund 35.000 Handwerksbetriebe, die durch Gesetz Mitglied bei ihr sind. Sie hat nach der Handwerksordnung den Auftrag, das wirtschaftliche und politische Gesamtinteresse ihrer Mitgliedsbetriebe und aller im Handwerk Beschäftigten zur Förderung des Handwerks zu vertreten. Die Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen sind hierbei abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Handwerkskammer Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Die gesetzliche Mitgliedschaft der Handwerkbetriebe sichert die Wahrnehmung dieser Aufgaben.
Zugleich bietet die Handwerkskammer als moderner Dienstleister Informationen, Bildung und Beratung an. Ihr Leistungsspektrum ist durch hohe Qualität und Praxisnähe gekennzeichnet. Davon können die Mitglieder direkt profitieren.
Aus dem gesetzlichen Auftrag und der besonderen rechtlichen Stellung der Handwerkskammer in Verbindung mit dem Angebot ergänzender Dienstleistungen und weiterer wirtschaftlicher Tätigkeiten, beispielsweise die Vergabe von Aufträgen, ergibt sich für die Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse sowie für die Geschäftsführung und die Beschäftigten die Notwendigkeit zur Einhaltung spezieller Verhaltensregeln („Compliance“), die nachfolgend näher beschrieben werden.
Die Verhaltensregeln sind ergänzend zu den für die Handwerkskammer geltenden Rechtsnormen, Satzung, Geschäftsordnungen, Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen anzuwenden.
Die Compliance-Richtlinie spiegelt das Selbstverständnis und die grundlegenden Werte der Handwerkskammer wider, um das notwendige Vertrauen für unsere Aufgabenwahrnehmung zu schaffen. Sie kann nicht für alle tätigkeitsbedingten Situationen Handlungsanweisungen geben, bildet aber den Rahmen für weitere ergänzende Regelungen. In allen Zweifelsfällen ist der Beauftragte für gute Betriebsführung der Handwerkskammer hinzuziehen und um eine Empfehlung zu bitten. Der Beauftragte ist als Stabstelle beim Hauptgeschäftsführer tätig.
Den vorstehenden Verhaltenskodex hat die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Köln in ihrer Sitzung am 12. Juni 2023 beschlossen.