Warnung vor dubioser Telefonabzocke
Aus aktuellem Anlass müssen wir wieder einmal vor dubiosen Anbietern von Anzeigen in Adressverzeichnissen oder Abos warnen. Derzeit werden auch unsere Mitgliedsbetriebe wieder verstärkt telefonisch kontaktiert, um diesen mehr oder weniger nutzlose, jedenfalls völlig überteuerte Anzeigen bzw. Einträge in Adressverzeichnissen oder Abo`s von Zeitschriften „anzudrehen“. Das Geschäft basiert weitgehend auf irreführenden Angaben unter Verwendung geschickter Maschen des Telefonmarketings. Die Gemeinsamkeit dieser Geschäftsmaschen ist ein sog. Cold-Call, eine Kaltansprache per Telefon, die den Gewerbetreibenden in der Hektik des Geschäftsalltags glauben lassen soll, dass ein Vertragsverhältnis bereits bestehe und nun -für eine kostenpflichtige Verlängerung-noch Daten abgeglichen werden müssten. Oftmals werden auch bekannte Begriffe wie „Telefonbuch“ , „Das Örtliche“ oder „Gelbe Seiten“ verwendet, um den Angerufenen einen bekannten und seriösen Anbieter von Brancheneinträgen zu suggerieren. Meist unter dem Vorwand der Qualitätssicherung -tatsächlich jedoch für spätere Nachweiszwecke-wird entweder gegen Ende des Telefonates oder in einem angekündigten zweiten Telefonat das Einverständnis für eine Gesprächsaufzeichnung eingeholt. Völlig unerwartet flattert kurze Zeit später dann eine Rechnung über einen ersten Betrag über einen Eintrag in ein unbekanntes Verzeichnis mit einer meist 2-jährigen Laufzeit ins Haus, die die meisten Betroffenen gar nicht mehr zuordnen können.
Der spontane Gedanke an einen Widerruf des vermeintlich geschlossenen Vertrages- hilft leider nicht weiter, da Gewerbetreibend - im Gegensatz zu Verbrauchern- nicht die Möglichkeit haben , einen Vertrag, der unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln, wie beispielsweise das Telefon zustande kommt, zu widerrufen. Es gibt zwar häufig andere Möglichkeiten, sich der Forderungen zu entziehen bzw. sich zu verteidigen, doch diese sind mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden: Unsere Empfehlung ist daher, sich am besten erst gar auf derartige Gespräche am Telefon einlassen und irgendwelche Fragen nicht mit „ Ja“ zu beantworten, um digitale Bearbeitungsmöglichkeiten des Gesprächsmitschnittes nicht noch zu erleichtern.
Sollten Sie auf eine solche Geschäftspraktik doch einmal hereingefallen sein, können wir die rechtliche Situation gerne für Sie einschätzen.