Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung und ForschungWeiterbildungsstipendium/Begabtenförderung
Was ist Begabtenförderung?
Im Rahmen des Programms Begabtenförderung berufliche Bildung werden mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung förderungswürdige Gesellen im Rahmen ihrer Qualifizierung und Weiterbildung gefördert.
Was wird gefördert und was nicht?
Gefördert werden Maßnahmen, die dem Erwerb beruflicher Qualifikationen dienen, der Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung sowie der Entwicklung allgemeiner persönlicher und sozialer Kompetenzen der Stipendiaten. Auch die Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist förderfähig.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die bereits begonnen haben, bevor der Antrag auf Förderung der Weiterbildungsmaßnahme bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. Auch Studiengänge an Fachhochschulen oder Universitäten werden nicht gefördert.
Aufnahmebedingungen
- Der Antragsteller muss die Ausbildungsabschlussprüfung (Gesellenprüfung) mit besser als gut (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote mind. 1,9) bestanden haben. (Kopie des Prüfungszeugnisses/Gesellenbrief ist dem Antrag beizufügen!)
- oder 1., 2. oder Drittplatzierter in einem praktischen Leistungswettbewerb auf Bundes- bzw. Landesebene oder in einem internationalen Berufswettbewerb sein; (Nachweis dem Antrag beifügen)
- oder vom Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden
- und bei der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sein. (Nachweis über anrechenbare Zeiten (z. B. Zivildienst, soziales Jahr....) dem Antrag beifügen)
Wir betreuen als zuständige Stelle nur Kandidaten, deren Ausbildungsbetrieb im Kammerbezirk der Handwerkskammer zu Köln ansässig ist oder war. Absolventen aus anderen Kammerbezirken müssen sich an die für sie zuständige Handwerkskammer wenden.
Die Aufnahme in die Begabtenförderung erfolgt gemäß den Richtlinien des BMBF in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres. Die Förderung erstreckt sich über 3 Jahre (Aufnahmejahr + 2 weitere Jahre). Die Fördersumme beträgt 2.900,- € pro Jahr und kann in Ausnahmefällen überschritten werden. Die Höchstfördersumme pro Stipendiat beträgt in drei Förderjahren 8.700,- €. Für jede Maßnahme fällt ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Maßnahmekosten an, der maximale Eigenanteil pro Jahr beträgt 180,00 €.
Die Stipendiatenplätze sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Die Bewerbungsfrist endet am 31.10.
Weitere Informationen zum Förderprogramm unter :
www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html