Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung und ForschungWeiterbildungsstipendium/Begabtenförderung
Was ist Begabtenförderung?
Im Rahmen des Programms Begabtenförderung berufliche Bildung werden mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung förderungswürdige Gesellen im Rahmen ihrer Qualifizierung und Weiterbildung gefördert.
Was wird gefördert und was nicht?
Gefördert werden Maßnahmen, die dem Erwerb beruflicher Qualifikationen dienen, der Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung sowie der Entwicklung allgemeiner persönlicher und sozialer Kompetenzen der Stipendiaten. Auch die Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist förderfähig.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die bereits begonnen haben, bevor der Antrag auf Förderung der Weiterbildungsmaßnahme bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. Auch Studiengänge an Fachhochschulen oder Universitäten werden nicht gefördert.
Aufnahmebedingungen
In die Begabtenförderung kann als Stipendiatin/ Stipendiat einmal aufgenommen werden, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen besonders erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Qualifizierung wird nachgewiesen
◼ durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als ”gut” (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
◼ oder 1., 2. oder Drittplatzierte in einem praktischen Leistungswettbewerb auf Bundes- bzw. Landesebene oder in einem internationalen Berufswettbewerb sein (Nachweis dem Antrag beifügen)
◼ oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Begabtenförderung darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. (Nachweis über anrechenbare Zeiten (z.B. Zivildienst, soziales Jahr, …) sind dem Antrag beizufügen.
Wir betreuen als zuständige Kammer nur Kandidaten, deren Ausbildungsbetrieb im Kammerbezirk der Handwerkskammer zu Köln ansässig ist oder war. Absolventen aus anderen Kammerbezirken müssen sich an die für sie zuständige Kammer wenden.
Die Aufnahme in die Begabtenförderung erfolgt gemäß den Richtlinien des BMBF in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres. Die Förderung erstreckt sich über 3 Jahre (Aufnahmejahr + 2 weitere Jahre) und die Fördersumme beträgt. 9.135 Euro.
Für jede Maßnahme ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Maßnahmekosten zu tragen.
Die Stipendiatenplätze sind begrenzt.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Um sich auf einen Stipendiatenplatz zu bewerben, nutzen Sie bitte beiliegendes Bewerbungsformular und reichen dies bei Ihrer zuständigen Stelle ein.
Die Bewerbungsfrist endet am 31.10.
Weitere Informationen zum Förderprogramm unter :
www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html