WLAN kann bald den Kunden bereitgestellt werden

Aus Berlin kam aktuell die Meldung, dass die Bundesregierung die sog. Störerhaftung im Zusammenhang einer illegalen Internetnutzung (z. B. illegales Downloaden von Musik und Filmen) durch Nutzer abgeschafft werden soll.

Die Störerhaftung, also die Haftung eines Betreibers eines WLAN-Hotspots für illegale Handlungen anderer Nutzer, ist spätestens seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) in 2010 der Grund dafür, dass es in Deutschland bisher nur wenige frei zugängliche WLAN Netze gibt; die rechtlichen Bedenken waren einfach zu groß. Spätestens nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung mussten Betreiber eines WLAN-Hotspots bis dato immer mit einer Haftung für Vergehen ihrer Nutzer rechnen und dies sogar dann, wenn sie keine Kenntnis von den Verstößen haben. Bisher sind diverse Anschlussinhaber mit kostenpflichtigen Abmahnungen überzogen worden, ohne dass der Abmahnende nachweisen musste, wer über den Anschluss illegale Downloads gezogen hat. In Zukunft soll eben diese Störerhaftung grundsätzlich für alle privaten und gewerblichen WLAN-Betreiber wegfallen, so dass es grds. problemlos möglich werden soll, für Kunden z.B. von Friseuren, Optikern ein (kostenfreies) WLAN anzubieten.

Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen nun kurzfristig geschaffen werden, so dass die neuen Regelungen sogar schon im Herbst dieses Jahres in Kraft treten könnten.

Über wissenswerte Details werden wir zu gegebener Zeit berichten.



RA'in Sabine Schönewald, 25.05.2016

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