Vertragsrecht

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Neue Spielregeln für Verbraucherverträge

Nach zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen in den letzten Jahren zum Schutz der Verbraucher wie u.a. das Telemediengesetz und die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung heißt es seit Mitte Juni 2014 für einen erheblich größeren Kreis von Unternehmern neue und weitergehende Regeln zu beachten, wenn es um Verträge mit Verbrauchern geht. Zu diesem Zeitpunkt tritt nämlich das sog. „Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)“ in Kraft, was auf eine EU-Richtlinie, die sog. Verbraucherrechterichtlinie aus November 2011 zurückgeht und von allen EU- Ländern zwingend bis zu diesem Termin in nationales Recht umzusetzen ist. Ziel dieser Richtlinie ist es, durch Zusammenführung und Überarbeitung von verbraucherschützenden Regelungen eine Angleichung des Rechts in den einzelnen Mitgliedsstaaten und damit ein höheres flächendeckendes Verbraucherschutzniveau im gesamten Bereich des Binnenmarktes zu erreichen.

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Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 210

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