Betriebliche Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ) nach § 54 a SGB III Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung (EQ) - der Türöffner zur Berufsausbildung
Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung ist, Jugendlichen eine Perspektive für den Einstieg in eine Ausbildung zu geben. Beim EQ haben sie die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf in einem Unternehmen kennen zu lernen und sich auf eine spätere Ausbildung - möglichst im gleichen Betrieb - vorzubereiten.
Perspektiven für Betriebe
Außerdem bietet das Programm den Unternehmen eine Chance, die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen und in Ruhe entscheiden zu können, ob er oder sie später in eine Ausbildung oder Beschäftigung übernommen werden kann.
Zielgruppe der EQ
Zielgruppe der EQ sind Ausbildungsbewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind. Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhochschul- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
Inhalt der EQ
Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 4 bis maximal 12 Monaten. In dieser Zeit sollen festgelegte "Qualifizierungsbausteine" vermittelt werden, die auch Bestandteil einer regulären Ausbildung sind.
Vergütung der Betriebe
Der Betrieb erhält hierfür von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Träger der Grundsicherung eine Vergütung von maximal 262,- € sowie einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet und beträgt zur Zeit monatlich 135,- Euro.
Tarifverträge sind zu beachten.
Über Gewährung, Zeitraum und finanzielle Unterstützung einer EQ entscheidet die jeweils zuständige Arbeitsagentur. Daher ist vor Vertragsabschluss unbedingt sicherzustellen, dass der Jugendliche bei der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit registriert ist.