Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 54 a SGB III Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung (EQ) - der Türöffner zur Berufsausbildung
Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) ist es, jungen Menschen eine Perspektive für den Einstieg in eine Ausbildung zu geben. Bei der EQ haben sie die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf in einem Unternehmen kennen zu lernen und sich auf eine spätere Ausbildung - möglichst im gleichen Betrieb - vorzubereiten.
Perspektiven für Betriebe
Außerdem bietet das Programm den Unternehmen eine Chance, die Teilnehmenden über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen und in Ruhe entscheiden zu können, ob er oder sie später in eine Ausbildung oder Beschäftigung übernommen werden kann. Eine Verpflichtung zur Übernahme besteht nicht.
Zielgruppe der EQ
Zielgruppe der EQ sind Ausbildungsbewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind. Bewerber mit Fachhochschul- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
Inhalt der EQ
Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 4 bis maximal 12 Monaten. In dieser Zeit sollen festgelegte "Qualifizierungsbausteine" vermittelt werden, die auch Bestandteil einer regulären Ausbildung sind.
Eine Übersicht der Qualifizierungsbausteine finden Sie hier.
Zeugnis
Das erfolgreiche EQ-Praktikum wird durch unterschiedliche Zeugnisse bestätigt: Der Betrieb stellt für jeden Qualifizierungsbaustein, der mit "Erfolg" oder "gutem Erfolg" im Rahmen der Einstiegsqualifizierung absolviert wurde, ein betriebliches Zeugnis aus. Bei nicht erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung.
Zusätzlich können Arbeitgebende oder Teilnehmende einen Antrag auf ein Zertifikat der Handwerkskammer über die Teilnahme und angebotenen Inhalte der EQ stellen. Voraussetzung für die Ausstellung des Zertifikats ist, dass mindestens ein Qualifizierungsbaustein abgeschlossen wurde.
Vergütung der Betriebe
Der Betrieb erhält für die Durchführung einer EQ von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Träger der Grundsicherung eine Vergütung von maximal 276,- € sowie einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet und beträgt zurzeit monatlich 142,- Euro.
Tarifverträge sind zu beachten.
Über Gewährung, Zeitraum und finanzielle Unterstützung einer EQ entscheidet die jeweils zuständige Arbeitsagentur. Daher ist vor Vertragsabschluss unbedingt sicherzustellen, dass die potenziellen Teilnehmenden sich bei der der zuständigen Agentur für Arbeit melden, um das Vorliegen der Fördervoraussetzungen prüfen zu lassen.