Asbest Sachkunde nach TRGS 519 Anl. 4c

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Gebühren

Kurs: 495,00 €

Unterricht

07.05.2025 - 09.05.2025

Mi + Do 08:30 - 16:00 Uhr, Fr 09:00 - 14:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 24 UE

Anmeldeschluss

06.05.2025

Lehrgangsort

Köhlstr. 8

50827 Köln

Theorieraum

Kontakt

Anselm Bertram

Tel. 0221 2022773

anselm.bertram--at--hwk-koeln.de

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Angebotsnummer 38906251001-0

Asbest Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 c
Integrierter ASI-Lehrgang

Asbest ist nach wie vor aktuell.
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Stoffen.
Asbest wurde in etwa 3600 Bauprodukten eingesetzt.
Seit dem 1.10.1992 muss jeder, der Abbruch- Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten als Aufsichtsführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert beim Umgang mit Bauprodukten, in denen Asbest enthalten ist, die Einhaltung besonderer Arbeits - Schutzvorschriften.
Bei Tätigkeiten an Asbestzement-Produkten im Bereich von Dächern oder Fassaden aber auch im Bereich von Elektroanlagen ( Raumteiler oder Funkenkammern ) ist der Nachweis der besonderen Sachkunde (Anlage 4 A der TRGS 519 ) erforderlich.
Auch für Tätigkeiten an schwach gebundenen Produkten wie z.B. Promasbestplatten, Asbestpappen u.ä. bei denen die Bedingungen des geringen Umfangs gem. TRGS 519 Pkt. 2.9 gegeben sind, ist der Nachweis der besonderen Sachkunde ( Anlage 4 B der TRGS 519 ) erforderlich.
Dieser Lehrgang Anlage 4 C der TRGS 519 vereinigt die v.g. Lehrgänge zur Sachkunde und qualifiziert den Teilnehmer nach bestandener Prüfung als Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4 C.

Inhalt:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • das Mineral Asbest 
  • Berufskrankheiten
  • Asbestverwendung im Arbeitsbereich
  • Ersatzstoffe
  • Asbestprodukte und ihre Verwendung
  • Erkennen von Asbestprodukten
  • Abgrenzen zu schwach gebundenen Asbestprodukten
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mitasbesthaltigen Produkten und Erzeugnissen im Arbeitsbereich
  • Baustellenverordnung
  • Berufsgenossenschaftliche Regelungen, BGI 664, Kreislaufwirtschaftabfallgesetz, Strafgesetz, OWG

 

Betriebliche Maßnahmen:

  • Aufgaben des Sachkundigen, Koordinator
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsplan
  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Instandhaltung von Geräten und Hilfsmitteln
  • Sauberkeit des Arbeitsbereiches
  • Abfall und Abwasser
  • Folgen bei falscher Planung und Arbeitsweise
  • Messungen

Dozent

Sven Bünger

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